Rund um die Bestattung

Informationen- Digitaler Nachlass

Beim digitalen Nachlass lauern Tücken.

Ein Profil in einem sozialen Netzwerk, E-Mail-Postfächer, Konten bei Internet-Shops – ein Sortiment dieser Art gehört für viele Menschen mittlerweile dazu.
Doch was passiert mit Daten oder Gebühren, wenn der Inhaber verstirbt?!

Was gehört eigentlich zum digitalen Nachlass?

  • Dazu zählen alle Online-Konten bzw. Accounts, Abos und Mitgliedschaften, die eine Person unterhält
  • Ebenso auch digitale Güter wie Filme, Spiele und E-Books, die jemand heruntergeladen oder geliehen hat.

Welche Regelung gilt ohne Testament?

Nun treten die Erben in Nutzer-Verträge und Mitgliedschaften ein, die der Verstorbene abgeschlossen hat.
Als Nachweis ist dem jeweiligen Betreiber eine Sterbeurkunde vorzulegen.

Achtung!

In Nutzungsbedingungen von E-Mail-Anbietern steht oft, dass ein Account bei Inaktivität (z.B. drei oder sechs Monaten) gelöscht wird.
Daher zeitnah reagieren, etwa um Abos zu kündigen oder Rechnungen zu begleichen, die per digitaler Post eingetroffen sind.

Wichtig!

Auf sozialen Netzwerken, wie Facebook, gibt es in den Einstellungen die Funktion „Nachlasskontakt“:
Bestimmen Sie jemanden aus ihrem Familien- oder Freundeskreis, der das Konto nach Ihrem Tod verwalten wird.
Mit einem Häkchen bei „Kontoauflösung“ verfügen diese darüber im Sterbefall.

Falls Sie ihren „digitalen Nachlass“ im Testament benennen möchten, achten Sie darauf:

  • Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn es entweder vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben worden ist
    oder
    wenn es ein Notar erstellt und der Erblasser es signiert hat.
  • Wahlweise können Sie Ihren digitalen Nachlassverwalter eine handschriftliche Vollmacht ausstellen. Diese unbedingt mit dem Zusatz „gültig über den Tod hinaus“ versehen.
  • Beschreiben Sie konkret, wie mit dem jeweiligen Profil verfahren werden soll. (Löschung, Gedenk-Zustand)
  • Zugangsdaten, sowie Passwörter an einem sicheren Ort hinterlegen, etwa auf einen USB-Stick ziehen. (Bitte hinterlegte Daten immer wieder aktualisieren, falls Sie diese geändert haben).

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen