Bestattungsarten
Erdbestattung
Unter einer Erdbestattung wird die Beisetzung des Leichnams in ein Grab verstanden. Eine religiös motivierte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum und Christentum gebotenen Bestattungsform her.
Erdbestattungen müssen in Deutschland auf einem Friedhof oder einem als Friedhof gewidmeten und eingefriedetem Gemeindestück erfolgen. Die Fristen zur Bestattung sind länderrechtlich geregelt. Allen Bundesländer gemein ist die Frist von 48 Stunden als frühestmöglicher Bestattungstermin. Die Frist, in der die Erdbestattung erfolgen muss, weicht unter den Bundesländern teils erheblich ab. Bestattungen in Deutschland sind Sache der Bundesländer.
Auf Länderebene ist das Bestattungsrecht anwendbar (Landesrecht), auf Ebene der Kommunen gilt das jeweilige Friedhofsrecht (Kommunalrecht)
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist eine Form der Bestattung, bei der die Leiche verbrannt wird. Eine Feuerbestattung umfasst die Verbrennung der Leiche und die anschließende Beisetzung der Asche.
Die Einäscherung findet in einem Krematorium statt. Die Überreste (Asche) werden unverwechselbar in eine Aschekapsel überführt, die gewöhnlich in eine Bestattungsurne, Schmuckurne eingesetzt wird. Die Bestattung der Urne mit der Asche wird als Urnenbeisetzung bezeichnet. Die Verbrennung des Körpers eines Verstorbenen ist in vielen Kulturen gebräuchlich. Das erste deutsche Krematorium wurde 1878 in Gotha eröffnet. Gesetzlich geregelt wurde die Feuerbestattung in Deutschland durch das Gesetz über die Feuerbestattung im Mai 1934. Das Feuerbestattungsgesetzt stellt Erd- und Feuerbestattung gleich.
In Deutschland bedarf die Feuerbestattung einer gesonderten Genehmigung. Es dürfen keine Zweifel an der Identität des Toten und der Todesursache bestehen, da eine ärztliche Untersuchung der Leiche (Exhumierung) nach der Verbrennung nicht mehr möglich ist. Daher erfolgt vor der Verbrennung eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner.
Die häufigste Form der Beisetzung einer Urne ist das Urnengrab. Als letzte Ruhestätte der Urne ist die Beisetzung im Erdgrab, einer Nische, einer Urnenwand oder die Vergabe in anderer Form (z.B. Seebestattung) möglich.
Das Verstreuen der Asche im Wald, Wiese oder Bach ist in Deutschland wegen der Pflicht der Beisetzung der Urne auf einem Friedhof grundsätzlich nicht möglich. Zurzeit ist lediglich in Bremen und Nordrhein-Westfalen eine anonyme Beisetzung in Form des Verstreuens der Asche auf einem Feld des Friedhofs gestattet. Hierbei muss immer der aktuelle Gesetzesstand aufgerufen werden.
Verbunden damit ist die Hoffnung, die Würde eines Verstorbenen zu bewahren und seiner Persönlichkeit Ausdruck zu geben, im Rahmen der neuen sich bildenden Trauerkultur in Deutschland.
Ich gehe mit Ihnen ihren Weg, weil ich verstanden habe was es heute bedeutet, über Tod und Sterben offen zu reden.
Ich berate Sie gerne und biete Ihnen verschiedene Möglichkeiten in Bezug auf die Wahl des Bestattungsortes an.
Sprechen Sie mich diesbezüglich an.
Tel. 0163/4444590
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E-Mail: sonya.hamann@web.de
Naturbestattungen
Unter der Naturbestattung werden verschiedene Bestattungsarten in der freien Natur verstanden. So zählen beispielsweise die Baumbestattung, die Alm- und Wiesenbestattung sowie Seebestattung dazu.
Um eine naturnahe Bestattung zu ermöglichen, wird eine Feuerbestattung vorausgesetzt.
Vorteile dieser Naturbestattung sind, dass für Sie als Angehöriger keine laufenden Kosten für die Grabpflege anfallen und die Grabstätte langfristig gesichert ist.
Baumbestattung
Die Baumbestattung ist eine sehr naturnahe und symbolträchtige Bestattungsart.
Sie steht stellvertretend für die Unsterblichkeit, da durch die Beisetzung die materielle Hülle des Verstorbenen schneller in den Naturkreislauf zurückgelangt.
Bei der Baumbestattung wird die Asche des Verstorbenen in den Wurzelbereich, eines von Ihnen im Vorfeld ausgesuchten Baumes, beigesetzt.
Die Nachfrage einer Baumbestattung ist in den letzten Jahren sehr gestiegen.
Seebestattung
Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Seebestattung. Sie kann zu Lebzeiten verfügt werden, aber auch im Todesfall von Angehörigen bestimmt werden.
Grundsätzlich kann die Beisetzung in der Nord- oder Ostsee erfolgen. Aber auch in allen anderen Weltmeeren ist dies möglich.
Die Voraussetzung der Seebestattung ist die Einäscherung des Verstorbenen. Die verbleibende Asche wird in einer speziellen Seebestattungsurne dem Meer übergeben. Dies geschieht außerhalb der Drei-Meilen-Zone durch die Reederei.
Angehörige dürfen auf Wunsch sehr gerne die Urne ihres Angehörigen auf der letzten Fahrt begleiten. Selbstverständlich darf die Urne auch mit Blumen oder einem Urnenkranz geschmückt werden. Nach der Beisetzung erhalten die Hinterbliebenen einen Auszug aus dem Schiffstagebuch und einen Seekartenausschnitt mit markiertem Beisetzungsort.
In verschiedenen Häfen an der Nord- und Ostsee gibt es an Land Gedenksäulen, auf denen die Namen der Verstorbenen, durch die Hinterbliebenen, verewigt werden können.
Alm- und Wiesenbestattung
Bei einer Alm- oder Wiesenbestattung wird die Asche des Verstorbenen nach der Einäscherung auf einer Wiese in die Erde eingebracht. Selbstverständlich ist eine Trauerfeier an dieser Grabstätte generell möglich, jedoch ein Grabstein oder -kreuz nicht.
In Deutschland ist eine solche Bestattungsart aufgrund des Friedhofszwangs nicht erlaubt. Da es in der Schweiz keinen Friedhofszwang gibt, kann dort eine Almwiesenbestattung ermöglicht werden.
Anonyme Bestattung
Der anonymen Urnenbeisetzung geht immer eine Feuerbestattung mit oder ohne Trauerfeier, je nach Wunsch, voraus.
Nach einer anonymen Bestattung gibt es keinen individuellen Ort des persönlichen Gedenkens. Die einmal getroffene Entscheidung lässt sich nicht revidieren. Daher ist es wichtig, sich vorher genau über die Konsequenzen klar zu werden.
Sie sollten sich gut überlegen, ob eine anonyme Bestattung tatsächlich dem Willen des Verstorbenen gerecht wird und die richtige Form ist, sein Andenken zu bewahren.
Sollte es der Wunsch des Verstorbenen sein, so bietet sich hier die Möglichkeit an, über den örtlichen Friedhof/ Gemeinde sowie über ein Gemeinschaftsgrabfeld des Krematoriums, eine anonyme Beisetzung durchzuführen, mit oder ohne Trauerfeier.
“Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus welchem wir nicht vertrieben werden können.” Jean Paul